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16.05.2022 13:32:36 |
Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut im Kreis Lippe
Aktuell
Bei Ausbruch dieser Bienenseuche wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens einem Kilometer rund um den befallenen Bienenstock festgelegt. Die Bienenstände innerhalb dieses Gebietes gelten als gesperrt.
Bienenstände innerhalb von Sperrbezirken dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden und es dürfen auch keine Bienen oder Bienenvölker in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die bestehenden aktuellen Sperrbezirke in Folge des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut entnehmen Sie bitte:
Die Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes im Kreis Lippe nach
§ 10 Bienenseuchen-Verordnung
mit Anordnung der sofortigen Vollziehung ist veröffentlicht im
Informationen erhalten Sie unter diesem Link
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