28.01.2023 20:51:35
Meldung an die Tierseuchenkasse
Bei der Aufnahme der Imkerei ist die Imkerin oder der Imker gesetzlich verpflichtet, dies dem für ihn zuständigen Tierseuchenkasse seines Bundesland an zu zeigen.
Meldung der Tierzahlen
Halter von Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand schriftlich bei der Tierseuchenkasse zu melden. Um die Tierzahlmeldung schnell und sicher abzugeben, wird die Nutzung des Online-Meldebogens empfohlen.
Weitere Info’s und den Meldebogen bekommt Ihr unter:
http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/